Unterlassungsverfügung gegen Uwe Schröder

Veröffentlicht am Mittwoch 03 Oktober 2007 12:08:42 von uwe_schroeder

Bahn fühlt sich empfindlich getroffen durch Frontal 21 Beitrag über Abzockmethoden. Dort wird ein Ausschnitt gezeigt von dem unvergesslichen Auftritt des Bahnvertreters Stefan Carstens am 8.9.06 im Philturm der Universität. Eine öffentliche Veranstaltung, an der über 500 Leute teilnahmen. Die Bahn beruft sich jetzt auf das Kunsturhebergesetz. Steffan Carstens fühlt sein "Recht auf sein eigenes Bild" durch Uwe Schröder verletzt.

Die Bahn AG hat IG Schienenlärmvorstand Uwe Schröder eine Unterlassungserklärung zugestellt und droht mit Gerichtsverfahren. Uwe Schröder soll den Fernsehbeitrag nicht mehr verbreiten, der Bahnvertreter Stefan Carstens zeigt, wie er die Kosten von 750 Euro für eine 1,5 m hohe Lärmschutzwand erklärt. Hintergrund: Mittlerweile sind die Kosten bis auf über 9.000 Euro (Salomon-Heine-Weg) gestiegen. Da will man von dem alten Angebot, mit dem wir zum Sammeln der Bürgerbeteiligung aufgefordert wurden, nichts mehr wissen. Die IG Schienenlärm lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen. Hier ist der Beitrag zu sehen: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/273542?inPopup=true


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