Bürgerschaftsantrag für GUB

Veröffentlicht am Dienstag 07 Juli 2009 11:37:13 von Uwe_Schroeder

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3395 19. Wahlperiode 24.06.09

Antrag

der Abgeordneten Ekkehart Wersich, Klaus-Peter Hesse, Hans-Detlef Roock, Jörg Hamann, Dr. Lutz Mohaupt, Jörn Frommann (CDU) und Fraktion

der Abgeordneten Martina Gregersen, Horst Becker, Jenny Weggen, Andreas Waldowsky, Jens Kerstan (GAL) und Fraktion

Betr.: Optimierung des Schallschutzes an der Güterumgehungsbahn



In der letzten Legislatur wurden durch die Bürgerschaft die Drs. 18/5115 und 18/7550 für mehr aktiven Lärmschutz entlang der Güterumgehungsbahn einstimmig beschlossen. Voraussetzung für eine Umsetzung war es, dass die Anlieger sich finanziell an den Kosten beteiligen. Die Stadt Hamburg hat zugesagt, die eingesammelten Beträge um maximal 100 Prozent zu erhöhen. Nur aufgrund der besonderen Situation entlang der U-Bahnlinie und Güterumgehungsbahn im Bereich der Gartenstadt Alsterdorf ist dort eine Erhöhung der Beträge um 150 Prozent ermöglicht worden. Soziale Einrichtungen bedürfen zusätzliche finanzielle Zuwendungen aufgrund der besonderen Sensibilität dieser Einrichtungen. Hierfür wurden laut Drs. 18/7550 600.000 Euro bewilligt. Im Bereich der Kindertagesstätte Deelbögenkamp bedarf es nun aber einer weiteren Aufstockung der Beträge, da sich diese Einrichtung im Umfeld einer Brücke befindet und dadurch zusätzliche Kosten wegen einer aufwendigeren Konstruktion entstehen.

Entlang des östlichen Verlaufs der Güterumgehungsbahn wurde bislang nur passiver Lärmschutz, meistens in Form von Schallschutzfenstern, gefördert. Voraussetzung für die Förderung von aktivem Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden durch den Bund ist die Rückzahlung der Zuwendungen. Da aber keine gesetzliche Pflicht der Hauseigentümer besteht, Zuwendungen zurückzuzahlen, soll wie im nördlichen Teil das freiwillige Engagement der Besitzerinnen und Besitzer unterstützt werden. Auch hier sollen die gesammelten Beträge durch die Stadt Hamburg verdoppelt werden.

Der Senat wird ersucht,

1. für eine Lärmschutzwand im Bereich Erikastraße/Deelböge Finanzmittel für zusätzlich entstehende Kosten zur Verfügung zu stellen.

2. die Summe der durch die Anlieger freiwillig zurückgezahlten Fördergelder zu verdoppeln, um hierdurch den aktiven Lärmschutz in den Stadtteilen Barmbek, Dulsberg, Eilbek, Horn und Hamm zu erhöhen.

3. für die Anpassung von Lärmschutzwänden an stadtplanerische Anforderungen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 


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