Aktueller Stand Lärmschutzwände

Veröffentlicht am Montag 04 Juni 2007 16:04:21 von Uwe_Schröder

Kurzer Überblick über den gegenwärtigen Stand:



 

Die Auftragsvergabe für die ersten Wände ist erfolgt. Es sind die ersten sechs Lärmschutzwände ohne Bürgerbeteiligung. Hier interessiert uns das Ausschreibungsergebnis, weil wir daraus Rückschlüsse ziehen wollen für die restlichen Wände, die mit Bürgerbeteiligung gebaut werden sollen. Die Ausschreibungsergebnisse werden von der Bahn jedoch geheim gehalten. Die Bitte der IG Schienenlärm an Frau Ute Plambeck (Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn AG für Hamburg und Schleswig-Holstein) ist bislang unbeantwortet geblieben. In Telefonaten wurde vom Assistenten, Herrn Stefan Carstens, gesagt, die Bahn prüfe in der Rechtsabteilung, ob diese Auskünfte gegeben werden könnten. Diese Prüfung halten wir für unnötig. Die Ausschreibung ist immerhin öffentlich gewesen.

 

Für zwei Wände (Bullenredder und Kollaustraße) sind die Planungen der Stufen 1 + 2 HOAI uns am 31.5.07 zugemailt worden. Sie sind wiederum mit erheblichen Berechnungsfehlern behaftet, die wir den Bahnleuten immer wieder verdeutlichen müssen. So ist die Ablöse mit 33 % veranschlagt worden. Dort haben wir in dem bisherigen Verhandlungen etwa 23 % zugrunde gelegt - die Abzinsungsberechnung musste den Bahnleuten in umständlichen, wochenlangen Schriftwechsel und in Gesprächen detailliert vorgerechnet werden musste. Wir haben glücklicherweise fachkundige (und pädagogisch erfahrene) Hilfe erhalten: von Herrn Prof. Daviter (Mitglied IG Schienenlärm).

 

Die restlichen Vereine an den Wänden bis Alsterdorf sammeln zurzeit noch kräftig Bürgerbeteiligungen, dort wird im September mit dem Abschluss der Vorplanungen gerechnet.

 

Wenn die Vorplanungen abgeschlossen sind, müssen die Bürger für den gesamten Rest eine Finanzierung nachweisen. Wir müssen nicht nur das Ausschreibungsergebnis vorab bezahlen, sondern auch einen mindestens 20 %igen Sicherheitsaufschlag. Ungeklärt ist, was mit dem Geld später geschehen soll, wenn die Ausschreibungsergebnisse niedriger ausfallen als die verlangte Vorauszahlung (was naturgemäß wahrscheinlich ist). Die Vereine können die eingesammelten Gelder dann nicht zurück überweisen, weil es in der Regel gemeinnützige Spenden sind. Die Rücküberweisung würde die Gemeinnützigkeit der Vereine in Frage stellen.

 

Auch die verlangte Ablöse von 23 % ist unserer Ansicht nach immer noch deutlich zu hoch. Von der Bahn ist als Berechnungsfaktor von 0,01 der Herstellungskosten für den jährlichen Unterhaltungssaufwand zugrunde gelegt worden, der von uns für 25 Jahre im Voraus zu zahlen ist.

 

Jetzt erfährt die IG Schienenlärm nach einer Recherche von Rechtsanwalt Michael Günther, dass im Bundesverkehrswegeplan 2003 ein Faktor für genau diese Unterhaltung von Schallschutzwänden an Schienenwegen von 0,0007 ausgewiesen wurde (Kopie der Quelle anbei). Das belegt, die Bahn verlangt eindeutig zuviel; genau gesagt mehr als 14 mal soviel, wie notwendig wäre! Der Im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesene Kostenansatz entspricht viel eher unserem Eindruck, dass die Wartung, wenn überhaupt, zu den sowieso anfallenden Kosten gerechnet und eine Berechnung gegenüber den Bürgern eigentlich vernachlässigt werden könnte. Es ist hier überhaupt nicht verständlich, warum der Herr Verkehrsminister Tiefensee auf diese Ablöse beharrt, wenn sich die Kosten nach eigenen Aussagen seines Ministeriums in Wirklichkeit unterhalb des Promillebereichs bewegen. Wir haben schon immer darauf hingewiesen: Die Wände werden von den Herstellern auch als wartungsfrei bezeichnet.

 

Auch die Rückbaukosten sind absolut unsinnig. Hier erkennt jeder einen weiteren Bereicherungsversuch. Für Rückbau in 40 Jahren sollen wir jetzt schon zahlen? Dabei haben die Wände eine von der Materialprüfanstalt bestätigte garantierte Mindesthaltbarkeit von 40 Jahren. Sie werden in 40 Jahren also mit Sicherheit noch stehen. Höchst wahrscheinlich stehen sich auch noch in 60 Jahren oder auch noch wesentlich länger. Wenn etwas ausgewechselt und rückgebaut werden muss, dann doch bloß einzelne Elemente. Der Rest bleibt stehen. Welchen Sinn macht es, eine noch funktionierende Lärmschutzwand abzureißen? Dafür sollen wir bezahlen?

 

Zusätzlich: Nicht nur den Abriss, auch noch die Entsorgung soll von uns bezahlt werden. Diese Forderung ist kompletter Unsinn. Die Elemente müssen nicht entsorgt werden. Sie bestehen aus hochwertigem Aluminium und sind selbstverständlich wiederverwertbar.

 

Brückenentdröhnung: Die Bahn weigert sich seit vielen Jahren moderne Maßnahmen zur Entdröhnung der Brücken anzuwenden. Im umliegenden Ausland gibt es unzählige Beispiele von erheblicher Lärmsenkung durch Entdröhnungsmaßnahmen. Zwar hat die Bahn ein Gutachten zur Brückenentdröhnung an der GUB erstellen lassen, dieses Gutachten beschreibt zwar an vielen Brücken dringenden Handlungsbedarf bei der beabsichtigten Erhöhung der Zugfrequenz. Die Gutachterin kennt aber offensichtlich nicht die vielen neuen Maßnahmen zum Entdröhnen, die im Ausland seit über 20 Jahren zum Erfolg führen. Beispiele moderner Entdröhnung: Verlegung der Dehnungsfuge aus den Brückenkörper heraus. Herstellung von diagonalen Dehnungsfugen (es rummst weniger). Anbringen von Schwingungsdämpfern an Stahlflächen. Schwingungsdämpfer an den Schienen (zwischen den Schwellen). Das alles wurde im Gutachten nicht vorgeschlagen, sondern lediglich Unterschottermatten. Die sind aufwändig, bringen etwas, aber nicht genug. Der Rest an möglichen Maßnahmen wurde einfach außer Acht gelassen. Wir gehen davon aus, moderne Maßnahmen sind der Gutachterin nicht bekannt.

 

Die IG Schienenlärm hat den Herrn Staatsrat Fuchs von der Hamburger BSU am 31.5.07 erneut erinnert, gegen das Brückendröhnen endlich anzugehen. Es ist für die Bürger nicht einsehbar, dass sie viel Geld für Schallschutzwände an Brücken zahlen sollen, wenn eine wesentlich lautere Schallquelle - das Brückendröhnen - den Effekt der Schallschutzwände wieder zunichte macht, die Schallschutzwände also nichts bewirken können. Zumal das Eisenbahnbundesamt bereits Bereitschaft signalisiert hat, an der GUB beispielhaft die Brückenentdröhnung zu finanzieren.

Protokollnotiz der BSU über ein Gespräch beim Eisenbahnbundesamt:"

"...7. Brücken: die Schall 03 ist nicht in der Lage, die Lärmbelastung, die von Stahlbrücken ausgeht, angemessen zu erfassen. Deshalb soll die tatsächliche Lärmbelastung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemessen werden; die DB muss dabei eingebunden werden. Das Eisenbahn-Bundesamt stellte in Aussicht, Entdröhnungsmaßnahmen versuchsweise zu finanzieren.

 

Last but not least Barmbek: Immer noch macht die Bahn ein unnötiges Geheimnis um die Frage, wo genau Leistungen für passiven Lärmschutz (Schallschutzfenster) gezahlt wurden. Das Eisenbahnbundesamt gewährt ja nur dann Leistungen für Schallschutzwände, wenn kein Geld für passiven Lärmschutz gezahlt wurde. Das löscht unserer Ansicht nach aber keinesfalls die Möglichkeit für aktiven Lärmschutz in der gesamten Nachbarschaft, wenn dort einzelne dem massiven Druck der Bahn erlegen, Schallschutzfenster einzubauen. Tatsächlich hat in Barmbek die Bahn Bürger auch dann noch zu Schallschutzfenster überredet, als in einem Moratorium aufgrund der Novelle der Lärmsanierungsrichtlinie (2005) genau dies unterlassen werden sollte. Ganz offensichtlich steckte politische Strategie hinter der Forcierung Lärmschutzfensterwerbung - die Bahn will in Barmbek verhindern, dass Lärmschutzwände gebaut werden. Das EBA machte sich im November noch zum Erfüllungsgehilfen dieser dubiosen Vorgänge, als es sogar die Rückabwicklung der Förderung für Lärmschutzfenster verweigerte.

 

 

 


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